Psychotherapie

In meiner Praxis wird das Therapieverfahren Verhaltenstherapie durchgeführt, das neben der systemischen Therapie, der analytischen Therapie und der tiefenpsychologisch fundierten Therapie zu den Richtlinienverfahren gehört. Diese Verfahren sind wissenschaftlich anerkannt und in ihrer Qualität geprüft und somit medizinisch notwendig. Somit werden die Kosten für eine Psychotherapie bei einer psychischen Erkrankung von den Krankenkassen getragen. Je nach Art der Versicherung unterscheiden sich die Abläufe im Vorgehen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Wie komme ich an Psychotherapie?

Um eine Psychotherapie in meiner Praxis zu beginnen, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus und vermerken die Art der Versicherung.

Gesetzlich versichert?

Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Hierfür bringen Sie Ihre Versichertenkarte zum Gespräch mit. Die Kosten für die Sitzungen werden nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) dann direkt mit der Versicherung verrechnet.

Einen Überblick zu den Abläufen erhalten Sie in nachfolgendem Video.

Privat versichert?

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie. Es ist jedoch abhängig von der Krankenkasse sowie dem eigenen Tarif, ob alle Kosten übernommen werden bzw. wie hoch der Eigenanteil ist. Auch ist variabel, welche Formulare benötigt werden, ob eine formlose Antragstellung möglich ist oder wie viele Sitzungen genehmigt werden.
Bei privat Versicherten werden Rechnungen für die Psychotherapie monatlich gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) direkt an den Patienten bzw. die Patientin gestellt. Die Rechnung wird zunächst privat gezahlt und kann zur Kostenerstattung im Anschluss bei der Krankenkasse eingereicht werden. Bestehende Differenzen müssen von den Patient*innen privat getragen werden. Die Kosten für die Psychotherapie sind im Weiteren aufgelistet.

Wichtig: Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung nach den Rahmenbedingungen.

Selbstzahler*in?

Der Patient bzw. die Patientin übernimmt die Kosten selbst. Dies ist immer möglich. Die Kosten für die Psychotherapie sind im Weiteren aufgelistet. Bei Selbstzahler*innen werden Rechnungen für die Psychotherapie monatlich gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) direkt an den Patienten bzw. die Patientin gestellt.

Kosten für die Psychotherapie

Bei privat Versicherten sowie Selbstzahlern werden die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Hierbei wird grundsätzlich der Steigerungsfaktor 3,5 verwendet, was mithilfe einer Honorarvereinbarung vor Therapiebeginn festgehalten wird. Die Ziffer 870 (Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Min.) entspricht dabei einem Betrag von 153,00€. Einmalig in der Behandlung wird eine biografische Anamnese (GOP Ziffer 860) erhoben, was mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 einem Betrag von 187,59€ entspricht. Ausführliche Informationen zu weiteren Ziffern der GOP finden Sie hier zum Download:

Bei gesetzlich Versicherten wird direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Dabei wird der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) genutzt.

Bitte beachten Sie Folgendes: Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden vor eigentlichem Gesprächsbeginn abgesagt, wird ein Ausfallhonorar (80% des Stundensatzes) berechnet. Das Ausfallhonorar wird Ihnen privat in Rechnung gestellt und von keiner Krankenkasse übernommen. Achten Sie daher bitte darauf die Termine gewissenhaft wahrzunehmen oder frühzeitig abzusagen.

Welche psychischen Erkrankungen werden behandelt?

In meiner Praxis werden jegliche psychische Erkrankungen behandelt, darunter

  • affektive Störungen (Depression)
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Traumafolgestörungen
  • somatoforme Störungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Essstörungen

Besonderheiten in der Therapie mit Kindern und Jugendlichen

Zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen benötigt es das Einverständnis aller Sorgeberechtigter, welches vor dem ersten Kontakt vorliegen muss. Sollte es nur eine*n Sorgeberechtigte*n geben, bringen Sie bitte einen Nachweis dazu mit. Zum Erstgespräch sollten die Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von allen Sorgeberechtigten begleitet werden.